In Südamerika erzeugte Dokumentation

  • Zu beginn gleich zwei Highlights. Zunächst nachstehend abgebildet ein argentinischer Pass auf den Namen P. Ascher. Er war FKpt. und I AO auf der "Graf Spee". Dazu folgende Anmerkungen.

Auf den Seiten 3 und 7 ist das Ausstellungsdatum Mai 1940 bzw. 04. Mai 1940 eingetragen. Ascher war aber bereits im März 1940 aus der Internierung geflüchtet.

Weiter abgebildet ein argentinischer Pass auf den Namen M. Kelke. Er war Ob.Btsm. auf der "Graf Spee". Dazu folgende Anmerkung.

Auf den Seiten 3 und 7 ist das Ausstellungsdatum 11/6/1940 bzw. 11. Juni 1940 eingetragen.

 

Aber das wirklich Besondere ist auf den Seiten "Visavermerke" einzusehen. Seite 10 trägt ein Visum als Stempel, vom Brasilianischen Generalkonsulat in Buenos Aires, vom 19. Juni 1940. Auf Seite 11 ist eine Einreisebestätigung vom 26. Juni 1940 gestempelt.

Kelke blieb aber die ganze Internierungszeit über in Argentinien. Ein Urlaubsschein zeigt, dass er gegen Ehrenwort, am 23. Oktober 1943 um 12:00 Uhr auf die Insel wieder zurückzukehren, am 19. Oktober 1943 um 11:00 Uhr Martin Garcia verlassen durfte.

 

Daran mag man erkennen, wie einflussreich damals die Deutsche Botschaft in Buenos Aires im Allgemeinen war, wie sehr diese in die behördlichen Abläufe vor Ort einwirkte und wie effektiv die "Deutsche Abwehr" von Adm. W. Canaris, die auch die Fluchthelfer bereitstellte, im Speziellen arbeitete – sonst wären manche Fluchten nicht geglückt.

 

Darüber hinaus konnten und können nur argentinische Staatsbürger einen solchen Pass erhalten. Entweder sie sind Gebürtige, Eingebürgerte oder, als Kinder eines argentinischen Vaters, wurde ihnen die argentinische Staatsbürgerschaft zuerkannt.



  • Nachstehende Dokumente geben eine Übersicht über Erkrankungen wider, die bereits kurz nach der Internierung auftraten. Eine Liste vom 26.04.40 gibt Auskunft über zwei Besatzungsmitglieder, die sich inzwischen auf der Krankenstation im Arsenal Naval und weitere zwölf, die sich im Deutschen Hospital befanden und deren Befunde.

Rippenbruch, Unterschenkelgeschwür, Magenschleimhautentzündung, Leistenbruch, Hämorrhoiden, Magengeschwür, Lungenentzündung, Rückenschmerzen (Ischias), Gehörgangsentzündung, Zwölffingerdarmgeschwür, Schilddrüsenüberaktivität, Nebenhodenentzündung, Blinddarmentzündung, Tuberculose.


Und in einen Memorandum vom 28.09.1940 wird beschrieben, dass der Bord-Schneider W. Wilkens sich 7 Monate im Deutschen Hospital befand, an Tuberkulose erkrankt war, jetzt auf dem Weg der Besserung ist, keine Infektionsgefahr mehr besteht und das empfohlen wird, ihm den Internierungsaufenthalt aus klimatischen Gründen in Córdoba zu ermöglichen.


Am 06.04.1940 schreibt KptzS. Kay an den Leiter des Arsenal Naval, KptzS. L. Mc Lean, dass der KKpt. H. Nakötter unter den Internierungsbedingungen leidet und das man ihm doch bessere Bedingungen bewilligen sollte. Anbei vom 04. April eine ärztliche Bescheinigung vom St.Arzt Dr. Härting der eine Verbesserung der Bedingungen empfiehlt, da sonst mit einem Krakenhausaufenthalt zu rechnen ist.


Daraufhin schreibt Mc lean an 08. April an das Sekretariat des Marineministeriums und leitet die Nachricht von Kay dorthin weiter. Die Antwort vom 10. April ist kurz – der Gesundheitszustand soll auf der Krankenstation im Arsenal Naval überprüft werden. Danach wurde er, wie die Auflistung vom 26. April zeigt, ins Deutsche Hospital verlegt – Grund war eine Magenschleimhautentzündung.


  • Weiter Namenslisten von Internierten im Zentrum und am Rande von Buenos Aires, Internierte auf der Insel Martin Garcia und Festnahmegesuche wg. Flucht.

Darüber hinaus die Listen der Internierten in Capilla Vieja – Córdoba und für Santa Fe mit Handvermerke. Die Betroffenen wurden wg. Fluchtversuch nach Martin Garcia verlegt.


  • Die folgenden Dokumente offenbaren das damalige Thema "Heirat" recht gut. Ab dem Jahr 1945, als die Besatzungsmitglieder keine Internierten, sondern tatsächlich Kriegsgefangenen waren und sich deutlich abzeichnete, dass der Rücktransport unvermeidbar sein würde, heirateten noch schnell einige in der Hoffnung im Land bleiben zu dürfen – das stellte sich, bis auf wenigen Ausnahmen, als Irrtum heraus. Versuche eine Doppelehe einzugehen waren kein Einzelfall.

 

Und nach der Rückkher nach Argentinien fanden durchaus auch Scheidungen statt. Allerdings war eine erneute Heirat im damaligen Argentinien nicht erlaubt - das änderte sich erst durch eine Rechtsnovellierung 1954. Also musste eine Lösung her und man wählte oft México als Ort der Eheschließung, die wiederum bis zur Rechtsnovellierung in Argentinien nicht anerkannt wurde.

 

Am 06. Juni 1946 schrieben Ehefrauen aus Rosario an den argentinischen Verteidigungsminister mit der Bitte um Unterstützung bei der Rückkehr ihrer deutschen Ehemänner, ehemals Besatzungsmitglieder der "Graf Spee", nach Argentinien und das sie Vertrauen in ihren Präsidenten Perón haben, der sicher alles versuchen wird. Sie beschreiben wie sehr ihre Ehemänner unter der totalen Zerstörung und Hunger leiden und das sie gerne in die große demokratische Argentinische Republik zurückkehren möchten, wo sie 6 Jahre lebten.


Am 19. September 1946 schrieben Ehefrauen aus Córdoba vergleichbar an den argentinischen Innenminister mit dem gleichen Ziel und erwähnen, dass sie keine Pakete mit Lebensmittel nach Deutschland schicken können, weil diese nicht den Empfänger erreichen.


  • Ende Januar 1944 bat das argentinische Marineministerium um personenbezogene Auskünfte über den Masch.Mt. Herbert Kleist.

Im selben Monat hatte er einen Antrag auf Verbleib in Argentinien, mit Wohnsitz in Córdoba, gestellt.

Im Juni 1944 teilte das argentinische Marineministerium dem "Speebüro" mit, dass er wegen schlechter Führung und falschen Angaben, von dem Internierungsort in Córdoba auf die Insel Martin Garcia zu verlegen wäre.

Dann, im November 1945, bittet er um eine Heiratserlaubnis mit einer Argentinierin.

Ende Dezember 1945 wurde diese Heiratserlaubnis abgelehnt, weil er bereits, durch Ferntrauung in Deutschland, eine Ehefrau hatte. Ihm wurden auch weitere Eheschließungen untersagt.

 

Darüber hinaus gab es aber auch entgegenkommende Entscheidungen der argentinischen Behörden.

Im Juli 1944 beantragte das "Speebüro" für den Matr.Ob.Gefr. Heinrich Schneider, zur Wiederherstellung seiner Gesundheit, eine Badekur im Thermalbäderort Cacheuta, ein Ort in Mendoza, wo er auch interniert war – ihm wurden 10 Tage genehmigt.


Die Ferntrauung

 

  • Die Ferntrauung, auch salopp "Stahlhelmtrauung" genannt, ein Begriff, der nach dem Krieg seitdem kaum noch im Bewusstsein der Menschen vorkommt, war ausdrücklich als Sonderregelung im Eherecht geschaffen worden.

Diese Möglichkeit bestand seit dem 04. November 1939. Ein Grund mit war der zu erwartende Massentod heiratsfähiger Männer im Krieg und dieser würde zum größten demografischen Hemmnis werden.

 

Notwendig waren die Willenserklärung des Soldaten, eine eidesstattliche Erklärung über die "arische Abstammung" und die Genehmigung zur Heirat durch das OKW, als Vorlage für das Standesamt der Braut. Die Trauung im heimatlichen Standesamt wurde durch zwei Trauzeugen bestätigt.

 

Nachstehend zwei Beispiele, die die betreffenden "Speefahrer" der Speesammlung überlassen haben und die es Wert sind genannt zu werden, da diese offenbaren, dass es auch Beziehungen von anderer Qualität gab und die die lange Trennung aushielten.


H. Kostecki, Mtr.Ob.Gefr. der IV. Div.. Er war aufgrund seiner Verwundungen ins Hospital in Montevideo eingeliefert worden, später in Uruguay interniert und kehrte im März 1946 nach Deutschland zurück. Er und seine Frau Gertrud hatten am 17. Juli 1943 ihre Ferntrauung.

H. Kostecki trat seine "letzte Reise" 1970 an - die Ehe dauerte 27 Jahre.

 

Allerdings hatten die Anzeigen einen Druckfehler – der Aufenthaltsort hätte Uruguay heißen müssen.

 


H. Klemm, Ob.Mech.(A) der VI. Div.. Er war in Argentinien interniert und kehrte im März 1946 nach Deutschland zurück. Er und seine Frau Adele hatten am 05. Januar 1944 ihre Ferntrauung.

 

Er schreibt: >> seine erste Anfrage 1941 an seine Adele verlief negativ, im Glauben der Krieg wäre bald vorbei und die Heirat würde in Deutschland sein. Aber die Zeit lief und immer noch kein Kriegsende. Am 01. Juli 1943 machte er erneut den Vorschlag einer Ferntrauung. Das "JA" kam postwendend. Am 05. Januar 1944 fand die Trauung statt. Bei großem Bombenhagel, waren als Hochzeitsgäste die Eltern und die beiden Schwestern der Braut, mit den Eltern und der Schwester von ihm, anwesend.

Er bekam am 28. Januar 1944 über den "Deutschen Kurzwellen-Sender mit Richtstrahler nach Südamerika" die Nachricht, dass er am 05. Januar 1944 verheiratet wurde <<[...]

Seine Frau starb im Jahr 2002 und H. Klemm trat seine "letzte Reise" 2013 an - die Ehe dauerte 58 Jahre.


 Angaben über die Eheschließungen

 

Zunächst eine zahlenmäßige Aufstellung aller die:

  • 10. bis zum 10.11.43 geheiratet hatten.
  • 20. die nach dem Datum bis zur Kriegserklärung März 1945 geheiratet hatten.
  • 30. die ab der Kriegserklärung bis zur Entscheidung zum Rücktransport September 1945 geheiratet hatten.
  • 40. die nach dieser Entscheidung September 1945 geheiratet hatten.
  • 50. Zum Schluss die nach Mexikanischen Recht geheiratet hatten – eine abweichende Situation.

Die nebenstehende tabellarische Aufstellung zeigt mit Kindern, ohne Kinder und Total; weiter mit der Unterteilung, ob es sich um eine Frau mit arg. Staatsbürgerschaft oder einer übrigen ausländischen, handelt.

 

Es folgt eine namentliche Aufstellung aller die an dem Rücktransport Teilnehmenden mit der Angabe der begleitenden Ehefrauen und ggf. eins oder mehrere Kinder.

 

Danach die Namensliste aller Verheirateten, Beruf, Datum der Heirat, Nationalität der Ehefrau, ggf. Kinder, Internierungsort bzw. Wohnort außerhalb des Internierungsortes.

Diese Listen sind, wie schon oben angegeben, nach den festgelegten Zeitpunkten 10.-20.-30.-40.-50. erstellt.

 

Nur soviel; wer bis 10.11.43 geheiratet hatte, konnte am bisherigen Wohnsitz bleiben – wer eine Anstellung hatte, konnte diese weiter nutzen. Alle anderen die, nachdem genanntem Datum heirateten, mussten dennoch in die Internierungsorte zurückkehren; das betraf auch die, die noch nicht geheiratete aber eine Anstellung hatten – die mussten diese aufgeben.


Schwerer Kreuzer HMS "Exeter"

Der Wahlspruch: "Semper fidelis"

York-Klasse - 8390 ts - 32 kn

Leichter Kreuzer HMS "Ajax"

Der Wahlspruch: "Nec Quisquam Nisi Ajax"

Leander-Klasse - 7270 ts - 32,5 kn

Leichter Kreuzer HMNZS "Achilles"

Der Wahlspruch: "Braverly in Action"

Leander-Klasse - 7270 ts - 32,5 kn