In Südamerika erzeugte Dokumentation

 Im Abschnitt "Die Internierung 1940 -1943" und in den drei Archiven sind bereits einzelne Dokumente einzusehen mit den Namen der Internierten und ihren Arbeitsstellen und Wohnadressen in Buenos Aires; auch sind einzelne Dokumente der Internierungsorte hinterlegt.

  • Hier ist nun zusätzlich ein Schreiben der Deutschen Botschaft an die arg. Internierungsbehörden abgebildet und die dazugehörigen Listen aus denen u.a. zu entnehmen ist, dass bereits am 01. Februar 1940 Unternehmen insgesamt 558 Arbeitsplätze für die internierten überregional angeboten hatten; Art der verschiedenen Tätigkeiten und Anzahl – davon 501 allein im Zentrum von Buenos Aires; zusammenhängend weitere Dokumente, die ausweisen, dass am Ende ca. 130 Arbeitsplätze besetzt werden konnten – aber nur ca. 80 Unternehmen davon profitierten.

Diese ganze Dokumentierung soll auch zeigen, wie notwendig ausgebildetes Personal für die Unternehmen in der damaligen Zeit gewesen wäre, aber trotz Einwanderung nur bedingt realisierbar, da die Qualität der Ausbildung doch unterschiedlich war; da kam die Besatzung der "Graf Spee" wie gerufen.

  • Und weiter sind Dokumente einzusehen, die eher ein Gesamtbild der Internierungsorte darstellen und wo Internierte aufgrund einer Arbeitsaufnahme den Standort wechselten. Trotzdem sind diese Aussagen nur Momentaufnahmen, denn in den sechs langen Jahren änderte sich regelmäßig die Gesamtlage.



  • Bücher, hier das "Libro Azul", sind Publikationen diplomatischer Verhandlungen, Noten, Berichte, etc. eines Landes, die aufgeschrieben werden; auch Arbeitsunterlagen mit Anregungen und Vorgehensweisen in einzelnen nationalen Institutionen sind üblich.

Anfänglich in England als "Blue Book" eingeführt, fand dieses Buch auch in anderen Staaten Nachahmung und wurde in verschiedenen farben benannt und publiziert. In Deutschland, anfangs als "Graubuch" bezeichnet, wurde es später in der "Weimarer Zeit" in "Weißbuch" abgeändert - wird bis heute so geführt.

Oft diente der Inhalt auch als Rechtfertigung des eigenen politischen Handelns, insbesondere der Außenpolitik … auch so damals in Uruguay.

 

Das Buch hat gesamt 91 Seiten; alle abzubilden, wäre daher überzogen. Inhaltlich geht es, aus Sicht des uruguayischen Außenministeriums, um die Verhandlungen mit der ansässigen Deutschen Gesandtschaft.

 

Im Mittelpunkt steht das Einlaufen der "Admiral Graf Spee" ab dem 14. Dezember 1939 und die Vorgänge um das deutsche Frachtschiff "Tacoma" das am Ende mit der Besatzung dort interniert wurde. Im Abschnitt Uruguay und Unterseiten, sind die Vorgänge ohnehin nachzulesen.

Der Einfachhalt halber werden die Dokumente in der deutschen Übersetzung abgebildet; es ist eine inhaltliche Auflistung der Kapitel mit Vorträgen der deutschen Gesandtschaft und der darauffolgenden Entscheidungen der uruguayischen Regierung.

 

Das hier abgebildete "Libro Azul", wurde zwar in Spanisch und Englisch abgehandelt und publiziert – eine deutsche Übersetzung musste die deutsche Vertretung selbst anfertigen; diplomatisches Gebaren und Neutralität sieht anders aus.



  • Grundlage der Internierung der Besatzungsmitglieder der "Admiral Graf Spee" war jeweils die Entscheidungen der Länder Uruguay und Argentinien und bestätigt durch die jeweiligen Regierungen anhand der Dekrete; dabei hielten sich beide Länder streng an die Vorgaben der Genfer Konvention.

In der Galerie sind zunächst die beiden Dokumente für Uruguay abgebildet mit dem Hinweis, dass das Dekret zur Internierung der "Tacoma" und ihre Besatzung noch in Arbeit war, sich aber im Wortlaut nicht prinzipiell von dem der "GS"- Besatzung abwich.
Danach das Memorandum vom 19. Dezember 1939 der argentinischen Regierung; vier Dokumente, die den Bezug auf die Konvention wiedergeben, die in Genf 1864 vereinbart, später in Den Haag 1899 von den internationalen Staaten firmiert, von Argentinien 1907 von Rechts wegen anerkannt und im Gesetz § 5082 verankert wurde und folgend die zwei Dokumente, wo die Artikel zum Dekret angeführt werden.

Später, im März 1940, wurde die Insel Martín García als zusätzlicher Internierungsort festlegt; Grund waren die Fluchten der Offiziere, trotz Ehrenwortabgabe, und die zunehmenden Vorwürfe des Englischen Botschafters in Buenos Aires.
Auf Seite 2, unter Art. 57 – 3. Absatz steht: "Offiziere können in Freiheit bleiben, unter der Bedingung, dass sie ihr Ehrenwort geben, das neutrale Territorium nicht zu verlassen" - diese Bedingung wurde bekanntlich auf jeden Internierten angewandt. Wichtig deshalb, weil das Geben des Ehrenwortes keine Erfindung der Internierungsbehörden war, sondern auch in der Genfer Konvention geregelt ist. Einige Offiziere behaupten ja später sie hätten das Ehrenwort nicht gegeben – falsch, sie haben das jedes Mal auf den Passierscheinen sogar unterschrieben.

Im Abschnitt Argentinien und Unteseiten, sind die Vorgänge ohnehin nachzulesen.


  • Die Anforderung einiger Besatzungsmitglieder und die darauffolgenden Fluchten - siehe Dokumenten-Archiv Deutschalnd  hatten, wie an anderer Stelle berichtet, folgen für den Deutschen Botschafter v. Thermann, einigen seiner Mitarbeitern und für den Marineattaché Niebuhr.

Personas non gratas …

 

Namen wie v. Thermann, Niebuhr oder Sandstede, tauchten erstmalig mit den Ereignissen in Montevideo auf und wurden, wenn auch nur vorübergehend, Bestandteil in diesem historischen Ereignis.


Ihr "Arbeitsfeld" war aber Argentinien. Die Unterseite "Das Netzwerk" und "NS-AO in Argentinien" geben Aufschluss über die Betätigungsfelder dieser Herren; konspirative Arbeit mit dem Ziel eines Umsturzes in Argentinien und die Fluchthilfe mancher Besatzungsmitglieder der "Graf Spee". Das Ergebnis einer Geringschätzung gegenüber einem neutralen Staat war am Ende die Ausweisung aus dem Land.


Aber selbst diese Ausweisung ging nicht ohne untrüglichen Prunk ab.

 

Mehrfache Verzögerungen der Abreise belegen aber auch wie aufwendig es für die arg. Behörden war diese Personen im diplomatischen Dienst nebst ihren Familien, außer Landes zu bringen; zumal England und die USA mit von der Partie waren und die sichere Heimreise garantieren sollten - was sie übrigens auch taten. Der Begriff wiederholt sich in dem umfagreichen Schriftwechsel ständig: "Salvoconducto" - steht für sichere Begleitung.

Voraussetzung war aber, dass das Schiff unterwegs keinen Hafen einer der kriegsführenden Parteien anlief. Daher musste für jedes in Betracht kommende Schiff Namen, anlaufende Häfen und Zielhafen bekannt sein.

 

Auch ein "Navicert" wurde den entsprechenden Schiffen zugesichert. Neutrale Handelsschiff die mitsamt ihrer Ladung von einer kriegsführenden Partei durchsucht und für gefahrlos befunden wurden erhielten diese Bescheinigung und konnten ihre Fahrt in einen neutralen Hafen fortzusetzen.

 

Da diese Dokumente naturgemäß in Spanisch abgefasst waren, werden nur die relevanten gezeigt, zumal für die gesamten acht genannten Personen 175 Dokumente erarbeitet wurden! – Ø mehr als 20 p.P.


Am 08. Januar 1942 teilte die Deutsche Botschaft in Buenos Aires den arg. Behörden mit, dass der deutsche Botschafter nebst seiner Gattin das Land am 20. Januar von Bs.As. mit dem Schiff "Almirante Jaceguay“"des Brasilianischen Lloyd verlassen würden.
Am 16. Januar 1942 ähnliche Mitteilung, allerdings jetzt am 31. Januar mit dem brasilianischen Schiff "Cabo de Hornos".
Gleiche Mitteilung, jetzt am 27. Januar 1942 mit dem spanischen Schiff "Cap Vilano" oder "Monte Naranco".
Aber auch dieser Termin wurde gekippt: Grund war, dass der Reisekomfort auf den beiden letztgenannten Schiffen nur für "einfache Passagiere" ( para pasajeros de ninguna especie) ausgerichtet war – der Luxus der Diplomatie fehlte ...

Am 02. Februar 1942 wurde die endgültige Abreise, mit Datum und Schiff, genannt; 20. Februar 1942 42 mit dem spanischen Schiff"„Monte Gorbea", über Rio de Janeiro, Las Palmas und Bilbao.
Das Gepäck bestand aus 30 Schrankkoffern und 12 Kisten; weiter 20 Handkoffer – wer die wohl getragen hat …
 
Der Dienstwagen, ein Horch 951 A Pullman Kabriolett, Motor N° 846952, konnte als Fracht nicht mitgenommen werden und musste vorab am 09. Februar mit der "Cabo Hornos" transportiert und in Lissabon entladen werden – für alle Oldtimer-Liebhaber hier eine Abbildung und da die Dimensionen nicht gut erkennbar sind: G 2,8 To. - L 5,6 m – B 1,8 m – 120 PS – 8 Zyl. 23 l /100 km - ein tolles Auto fürwahr.


Auch die Familie von G. Sandstede reiste am 02. Februar 1942 mit dem selben Schiff ab – seine Frau, die 3 Kinder und die Eltern von ihm. Sandstede selbst hatte ja Mitte 1941 Arg. fluchtartig verlassen - Grund: Aberkennung der diplo. Status.
Niebuhr wurde auch 1942 aufgefordert Arg. zu verlassen, zögerte die Abreise aber hinaus. Da die Begründung von ihm über seine Ausweisung aus Argentinien aber so abenteuerlich zu lesen ist, wird diese, obwohl in Deutsch, im Kotext zu den übrigen Verläufen hier abgebildet.


Aber am 26. März 1943 war es soweit, mit den Schiff "Cabo Esperanza" über Rio de Janeiro, Trinidad, Lissabon und Bilbao, musste er abreisen; mit von der Partie waren der Generalkonsul Dr. H. Borchers, und die Zivilattachés G. Bannach,             Dr. H. Metzger und P. Beer – jeweils mit ihren Familien.

 

Das Interessante bei Junge ist im Dokument zu lesen, dass dieser im Jahr 1941 in Argentinien eingetroffen war, aber nicht als diplomatischer Teil der Deutschen Botschaft anerkannt wurde. Grund war, dass die arg. Regierung durch Resolution bereist 1940 kein zusätzliches diplomatisches Personal mehr akzeptieren wollte, um das bereits Vorhandene nicht noch zu ergänzen – das findige Vorgehen der Deutschen Botschaft mit der diplomatischen Immunität und den dadurch resultierende Schutz gegenüber den Sicherheitskräften, war erkannt worden. Bereits Mitte April 1942 musste Junge das Land wieder verlassen.


Im Abschnitt "Argentinien" Der Paradigmenwechsel ist das Wesentliche über die Zeit ab 1944 zu lesen als Argentinien die diplomatischen Beziehungen zu Deutschland beendete und für die Internierten ein neuer Abschnitt begann und zu unterschiedlichen Kosequenzen führte. Hier nun die Dokumente über die Geflüchteten bzw. die sich im Land versteckten, Eheschließungen mit und ohne Genehmigung desgleichen mit und ohne Kinder.


Auch im Abschnitt "Die Internierung 1940-1943" wird beschrieben, dass die Internierung erhebliche Kosten verursachte die zunächst durch Argentinien getragen wurden, anschließend aber der Deutschen Regierung in Rechnung gestellt und beglichen wurde.

Hier die Kostenaufstellungen für die Monate März über $ 83.632,- mit Quittierung der Auszahlung durch OTL Cossavella, Leiter des Internierungsbüros, und für April 1944 über $ 77.549,-.

 

Wenn man ganz moderat nur den Monat April mit 30 Tagen annimmt, auf 12 Monate hochrechnet und nur die 5 Jahre Internierung annimmt (ohne 1945, da als Kriegsgefangene keine Unterstützungsgelder mehr ausgezahlt wurde) kommt man auf eine Summe von $ 4.652.940,- - das wären damals RM 6.514.116,- gewesen – heute € 21.487.535,42.

 

Weiter eine Liste mit Unterschriften der Internierten über die Auszahlung ihrer Unterstützungsgelder für den Monat März 1944 über $ 93,- für 31 Tage.

 

Auch wurde das Verhalten des Einzelnen benotet – wer dafür ursächlich verantwortlich war und es den arg. Behörden meldete ist nicht ganz belegt, aber das "Speebüro" ist hier naheliegend.

Es pendelte zwischen "sobresaliente", (hervorragend ) "muy buena", (sehr gut) "buena", (gut) "regular" (mäßig) und "mala" (schlecht).

Ersteres war eher für die Bootsleute "reserviert" – für die Offiziere gab es natürlich keine Noten.


Schwerer Kreuzer HMS "Exeter"

Der Wahlspruch: "Semper fidelis"

York-Klasse - 8390 ts - 32 kn

Leichter Kreuzer HMS "Ajax"

Der Wahlspruch: "Nec Quisquam Nisi Ajax"

Leander-Klasse - 7270 ts - 32,5 kn

Leichter Kreuzer HMNZS "Achilles"

Der Wahlspruch: "Braverly in Action"

Leander-Klasse - 7270 ts - 32,5 kn