Herzlich willkommen auf der Privaten Webseite "Panzerschiff Admiral Graf Spee"!
Diese weltweit erste Webdokumentation, die im Jahr 2017 "in die Welt trat", ist auch die Erste die alle Vorgänge erschöpfend wiedergibt. Sie soll dazu beitragen, dass dieses einmalige historische Geschehen um die "Admiral Graf Spee" und ihre Besatzung auch zukünftig den verdienten Platz in der Geschichte beibehält und nicht durch einen "beliebigen Zeitgeist" verdrängt und vergessen wird.
Verlauf ...
Auf den folgenden Seiten soll über die Geschichte des Schiffes, des Kommandanten und seiner Besatzung berichtet werden, sowohl in Friedenszeiten als auch zu Beginn des Krieges.
Zum Schluss sei noch das Dokumentenarchiv genannt, dass sowohl eine bedeutsame deutsche als auch spanische Dokumentation enthält und der Abschnitt "Speekameradschaften" wo über die Jahre nach der Internierung und die Rückkehr der Speefahrer berichtet wird; bis zur Gegenwart.
Leitmotiv
Am 13. Dezember 1939 fand das erste Seegefecht seit Beginn des Krieges am 01. September 1939 zwischen den Kriegsgegnern Deutschland und Großbritannien statt.
Über das Aufeinandertreffen eines deutschen Kriegsschiffs und dreier britischer Kriegsschiffe und die weitere Entwicklung in den kommenden sieben Tagen darauf wurde nicht nur in der internationalen Presse mit Schlagzeilen weltweit berichtet, wie:
La Batalla del Río de la Plata - The Battle of the River Plate - Die Schlacht vom Río de La Plata .
Das Ereignis in seiner Gesamtheit ist in die Geschichte des Zweiten Weltkrieges eingegangen. Sowohl in Argentinien als auch in Uruguay ist diese Episode weiter lebendig.
Seit damals wird jährlich am Todestag des Kommandanten Langsdorff, dessen Grab sich auf dem "Deutschen Friedhof" in Buenos Aires befindet, dem Ereignis gedacht.
Hierbei handelt es sich nicht um Kriegsgräber. Die Deutsche Botschaft hatte im Dezember 1939 nicht nur die gesamte Bestattung finanziert, sondern auch die Fläche, wo später die
Grabstätte entstand, auf 99 Jahre gepachtet. Folgerichtig ist die Bundesrepublik Deutschland, als Rechtsnachfolgerin des "Dritten Reiches", verantwortlich und müsste über die Deutsche
Botschaft in Buenos Aires die Pflege garantieren, was aber bisher nicht geschah. Die Grabstätte hat heutzutage die Geltung eines Monumentes und
genießt somit Denkmalschutz. Weiteres dazu unter Spee-Kameradschaften.
In Montevideo befindet sich das Gräberfeld mit den im G e f e c h t Gefallenen Besatzungsmitgliedern. Der Zugang zum Gräberfeld findet über den Friedhof "Cementerio del Norte" statt und ist durch eine Pforte getrennt. Wie später in Argentinien, übernahm auch hier die Deutsche Gesandtschaft in Uruguay, die gesamten Kosten. Das wäre dann ähnlich gelagert, wie es mit der Grabstätte in Buenos Aires schon beschrieben ist, im Hinblick auf die Rechtsnachfolge. Da neuester Informationen nach, die Deutsche Botschaft für die Gräber zuständig ist, würde das die Annahme ergänzend begründen - jedenfalls handelt es sich hierbei um Kriegsgräber. Als Gedenktag zur Kranzniederlegung durch den Deutschen Botschafter dient der "Volkstrauertag"; so war es schon ab 1940, als die Deutsche Gesandtschaft das Gedenken abhielt – damals nannte man es allerdings "Heldengedenktag".
Über den vielfältigen Personenkreis wird noch an anderer Stelle zu berichten sein, aber eines darf schon vorweggenommen werden, dass bereits seit Anfang der 50er Jahre internationale Delegationen, bestehend aus den ehemaligen Kriegsgegnern, und später auch einzelne ausländische Besucher, bis in die Gegenwart regelmäßig das Grab besuchen und Blumengrüße ablegen.
Auch die Deutsche Marine nach 1956 hat im Zuge ihrer Ausbildungsfahrten die Kriegsgräber in Montevideo und die Grabstätte in Buenos Aires besucht und Kränze niedergelegt.
Während für die beiden südamerikanischen Länder im Laufe der Zeit das Ereignis auch zusätzlich Bestandteil ihrer eigenen jüngeren Geschichte wurde, ist eben dieses hier in Deutschland kaum beachtet worden.
Die Wahrnehmung dieses Ereignisses im Besonderen ist das Spiegelbild der Wahrnehmung der deutschen Marinegeschichte im Allgemeinen.
Der Marinehistoriker und FKpt. a.D. Dr. D. Hartwig schreibt in einem Buch, dass bis zum Jahr 2004 vier Bundespräsidenten (Heuss, Lübke, Scheel, Carstens) das Ehrenmal in Laboe besucht haben. Von den, bis dahin, sieben Bundeskanzler, stattete nur Adenauer einen Besuch ab, und als Ministerpräsident von SH nur v. Hassel und Stoltenberg und das meist als Begleitung der Bundespräsidenten.
Und weiter ist zu lesen – Zitat: >> Andere Bundespolitiker scheinen das Marine-Ehrenmal nicht zu kennen. Das aber entspricht dem in Deutschland ganz allgemein vorherrschenden Unwissen bzw. einer Distanz zur Marine, zur Bedeutung von Seefahrt und maritimer Wirtschaft. Nicht ganz unzutreffend ist daher wohl die Feststellung: Im Marine-Ehrenmal in Laboe erinnert sich weniger die eigene Nation, als mehr die internationale Gemeinschaft der Seefahrer! Denn das Marine-Ehrenmal in Laboe ist weltweit bekannter als bei der Bevölkerung des eigenen Landes<< […]
Darüber hinaus gibt es bestenfalls kurze Dokumentationen oder Printbeiträge - allerdings mit begrenzter Seriosität -, die den Weg in die Öffentlichkeit finden. Aber das ist zu wenig. Dieses Ereignis ist viel komplexer, um es einer gelegentlichen und zufälligen Berichterstattung zu überlassen. Im Wege umfangreicher Recherchen durfte ich immer wieder erfahren, dass angefragte Behörden, Institutionen und Archive, immer dann besonders aufmerksam wurden, wenn der Name des Schiffes genannt wurde.
Aber auch Einzelpersonen konnten oftmals ganz Persönliches beitragen, auch wenn diese nicht unmittelbar dem Thema verbunden waren.
Und dann wären da noch die verbliebenen Töchter und Söhne der "Speefahrer", mittlerweile eher die Enkel, die sich mit der Frage beschäftigen, wo und mit welcher Aufgabe ihre Väter bzw.
Großväter auf der "Graf Spee" eingesetzt waren und wie es in der Internierung in Uruguay und Argentinien weiterging; denn mit der Sprengung der "Graf Spee" und mit dem Suizid des Kommandanten,
war ja das Ereignis nicht beendet - für die Besatzung begannen jetzt die langen Jahre der Internierung ...
Mein Vater war seit 1938 Besatzungsmitglied der "Graf Spee". Die Ausbildungsfahrten in Friedenszeiten, der Operationsauftrag im Südatlantik und die Tage im Dezember 1939 werden immer Teil seiner Biografie sein, so wie für viele seiner Kameraden sicher auch.
Im Jahr 2017 begaben sich die letzten beiden Speefahrer, die in Argentinien bzw. Uruguay ihren Wohnsitz hatten, auf ihre letzte Reise – der eine wurde 97, der andere 101 Jahr alt -, und somit haben uns die letzten beiden Zeitzeugen verlassen.
Früher hat es an schnellen Antworten auf das Hinterfragen der damaligen Vorgänge nie gemangelt. Manchmal waren sie zutreffend, manchmal auch am Thema vorbei.
Das hat sich aber in den letzten Jahren sehr geändert. Es dürfte bekannt sein, dass die Archive seit dem Jahr 2006*, durch das Informationsfreiheitsgesetz geregelt, frei zugänglich sind – auch und gerade die Militärarchive.
Ebenso verhält es sich seit dem Jahr 2003* in Argentinien.
Meiner Erfahrung nach lagern dort keine Dokumente, die imstande wären, die Vorgänge völlig auf den Kopf zu stellen. Aber es gibt schon einige Aktennotizen und Berichte, die geeignet sind, Deutungen, Erkenntnisse und ggf. Behauptungen neu zu bewerten. Einige offene Fragen konnten geklärt und somit auch manche lieb gewordenen Behauptungen widerlegt und Legenden entlarvt werden. Diese Archivdokumente sind in den passenden Abschnitten nachzulesen bzw. inhaltlich übersetzt. Hinzu kamen im laufe der Zeit Dokumente aus Privatsammlungen, die auch abgebildet sind; eine kurze Abhandlung darüber ist unter Historie der Dokumentensammlung nachzulesen.
Trotzdem gibt es kaum ein anderes marinehistorisches Ereignis, das mit soviel "Wissenshoheit" befrachtet ist.
Dennoch erscheint dieses "Wissen", oftmals eher Mythen gleichend, wie in Stein gemeißelt. Gleichwohl, Mythen sterben nicht aus und das liegt mutmaßlich daran, dass das, was nicht besteht, auch nicht entkräftet werden kann – jedenfalls nicht so ohne Weiteres.
So informativ auch das Projekt sein mag, weiß der Autor natürlich, dass hier immer noch manche Fragen offenbleiben werden.
Vor diesem Hintergrund erscheint es mir sinnvoll, manche Beiträge mit Bildern auszustatten. Es handelt sich oft um Fotos aus der Sammlung meines Vaters, die "Ereignisse bzw. Personen der
Zeitgeschichte" abbilden. Manchmal erzählen Bilder mehr als das Geschriebene und viele haben familiären Charakter.
Überwiegend aber handelt es ich um solche Fotos, die eine große Anzahl anderer Speefahrer auch hatten und auch in Bilderalben aufhoben. Auch ein Austausch, bzw. das Abfotografieren, von Bildern untereinander wurde im Laufe der Jahre vorgenommen.
Die Fotos sind also keinesfalls eine Exklusivität, eher haben diese Inflationscharakter und ein Copyright einzelner Bilder ist daher nicht ableitbar. Deshalb wurde auch für diese Bilder auf ein digitales Wasserzeichen bewusst verzichtet.
Allerdings wurde dort, wo es sich um Unikate handelt oder gescannte Dokumente generell, natürlich ein digitales Wasserzeichen eingefügt.
Aufgrund der Vielzahl an Fotos und Dokumente wird die Herkunft jener, einheitlich in den
aufgeführten Quellen der gleichnamigen Seite, genannt; inklusive "Das Große Fotoalbum der Speefahrer"
Auf manchen Fotos ist ggf. die Reichskriegsflagge zu sehen. Diese Abbildungen waren und sind immer nur eine Momentaufnahme und sollen ggf. nur den Beitragsinhalt begleitend illustrieren. Grundsätzlich sind solche Insignien in Deutschland verboten und das ist auch gut so, aber sie gehören nun mal zur deutschen Geschichte, der man sich stellen muss.
§ 86 Abs.3 StGB, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt, verbietet keine Verwendungen, die der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Forschung oder Lehre dienen. Dazu gehört auch und gerade diese Webdokumentation und ihr Inhalt!
Mit diesem Projekt soll aus dem Ereignis keine "Unendliche Geschichte" erwachsen. Alles soll lediglich einen informativen Charakter haben, über das Wesentliche berichten und mithelfen, Sachverhalte neu zu bewerten, gerecht abzubilden und dabei jede Verherrlichung vermeiden.
Zur Person als Autor sei nur soviel erwähnt. Ich bin in Argentinien geboren, dort aufgewachsen und zur Schule gegangen. Mein erster Besuch an der Grabstätte von Hans Langsdorff und den vier beigebetteten Besatzungsmitgliedern, erfolgte im Kinderwagen. Noch viele weitere Besuche sollten folgen, nicht nur im Dezember eines jeden Jahres, sondern auch dann, wenn im Vordergrund ein Besuch am Grab meines Großvaters stand. Und später, als wir Spee-Kinder größere waren, richtete der "Circulo de Camaradas Graf Spee", später in "Kameradenkreis Spee" umbenannt, für uns jedes Jahr eine Weihnachtsfeier aus.
Ob die Untergangsstelle der "Graf Spee", "Internierungsorte in Córdoba", "Hotel de Inmigrantes mit Dársena Norte", "Arsenal Naval", die Grabstätte auf dem "Deutschen Friedhof", etc. –
allesamt "historische Orte" die mir mein Vater vermittelte. Kurzum, mir wurde die Speebegebenheit "in die Wiege gelegt".
Der Anspruch auf die alleinige Wahrheit wird indessen nicht erhoben. Denn was ist die Wahrheit?
Noch hinzufügen wäre, dass stets auch auf den Intentionscharakter wissenschaftlicher Arbeit hingewiesen werden muss: Wahrheitssuche und Absicht des Historikers oder der Beteiligten an einem Ereignis sind wesentliche Teile dieses Prozesses.
Mithin kann gesagt werden: Es gibt keineswegs die Wahrheit.
* Archive sind in Deutschland nicht erst seit 2006 durch das Informationsfreiheitsgesetz frei zugänglich. Das waren sie schon vorher, denn das Bundesarchivgesetz (BArchG vom 6.1.1988; inzwischen Neues vom 10.3.2017) reklamiert für die Archivbenutzung ein Jedermann-Recht. Die normale Sperrfrist des Bundes (z.T. in den einzelnen Bundesländern etwas variiert) beträgt 30 Jahre. Eine Herabstufung kann im Einzelfall beantragt werden. Der Schutz der Persönlichkeit (aber z. B. nicht für Personen der Zeitgeschichte) lag bei 30 Jahren nach Tod bzw. 110 Jahre nach Geburt. Jetzt frühestens 10 Jahre nach Tod bzw. 100 Jahre nach Geburt.
Das Informationsfreiheitsgesetz von 2005 (2006) hat nicht die allgemein-wissenschaftliche Benutzung im Fokus, sondern das Recht als Bürger, wenn Behörden z. B. dieses versagen würden und öffnet den Weg zur Einsicht in Akten, die den Fall betreffen.
Vergleichbar ist die Situation in Argentinien. Das Dekret 1172/03 (BO 04/12/2003) zur "Verbesserung der Qualität der Demokratie und ihrer Institutionen" garantiert und reguliert das Recht jeder Person, Informationen von der nationalen Exekutivgewalt anzufordern, zu konsultieren und zu erhalten. Zuständig ist das "Archivo Histórico de la Cancillería Argentina".